Die Wahrheit über Einverständniserklärungen

Jüngst bekam ich eine Anfrage zu einer Einverständniserklärung einer Sparkasse in Süddeutschland zu einer Datenverarbeitung von Kunden-Kontodaten im Unternehmensverbund der Sparkasse, bei der sich unweigerlich die Nackenhaare aufstellen. Dies dürfte selbst einem Nichtjuristen bei Durchsicht des Formulars passieren und der Gedanke durch den Kopf gehen, dass diese Erklärung nicht ernsthaft an die Kunden der Sparkasse herausgegeben wird. So naiv kann doch kein Kunde sein, etwas Derartiges zu unterschreiben. Oder anders ausgedrückt, welche maßlose Arroganz treibt eine Sparkasse, zu glauben, dass Kunden so etwas mitmachen? Oder ist es doch ganz anders?

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Wunderschöne Einverständniserklärung

„Wenn wir herausfinden wollen, ob eine Kundin schwanger ist, obwohl sie uns das nicht wissen lassen will, könnten Sie das für mich tun?“. Diese Frage wurde 2002 an einen Marketingentwickler in den USA gestellt und ist eine der Geschichten um Big Data. Die positive Antwort ist heute nur eine der trickreichen Positionen, die im Marketing zur Verbraucheranalyse verwendet werden. OK, USA und weit weg? Nicht wirklich.

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Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt

Kurt Tucholsky schrieb einst über einen Pfarrer, der zu einem im Sterben liegenden Versicherungsmakler kam. Letzterer zeichnete sich sein Leben lang dadurch aus, ein schlechtes Schaf der Kirche gewesen zu sein. Nach seinem Gespräch mit dem Pfarrer starb der Makler, ungläubig, wie er gelebt hatte. Aber der Pfarrer ging versichert von dannen.
Wenn wir über Versicherungen reden, müssen wir ein wenig weiter ausholen, um zu verstehen, um wie viel teuflischer dieses Gewerbe heute ist, und noch mehr zu werden droht, als es bereits ist. Wenn es dazu nicht schon zu spät ist.

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Ein Vertrag ohne Kleingedrucktes ist das Werk eines Idioten

Die Kassiererin an der Kasse bei Aral heute morgen schaute ein wenig verlegen, als ich sie fragte, ob sie wisse, was im Kleingedruckten auf dem Kassenbeleg für das Lastschriftverfahren geschrieben steht. Erwartungsgemäß bekam ich keine korrekte Antwort. Wie immer, wenn ich danach frage. Man sollte meinen, dass der eine oder andere Kunde schon mal fragen würde und dem Personal die Antwort deswegen geläufig sein müsste. Aber auch das ist regelmäßig nicht der Fall. Was mich stutzig macht. Wieso eigentlich nicht?

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Datenselbstschutz, oder der teuflische Pakt

Ich verstehe da gerade etwas nicht.
Mein Verfassungsminister hat kürzlich das Supergrundrecht auf Sicherheit erfunden. Manch einer zweifelt zwar an der Seriosität dieser Aussage, aber ich glaube immer noch an das Gute im Menschen. Ist doch was Feines, so ein Rundum-Sorglos-Paket aus dem Hause Merkel, auch wenn man dafür Opfer bringen muss, die ganze Sache mit der Vorratsdatenspeicherung und die Überwachung des Netzverkehrs zum Beispiel. Und es ist ja auch ganz toll, wie sich die Nachrichtendienste um mein Wohl sorgen. Rund um die Uhr haben sie ein Auge auf mich.

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Fragen Sie doch einfach nach!

Neulich wurde ich gefragt, wie man damit umgeht, wenn eine Lehrerin bei dem Hausarzt eines Schülers Erkundigungen einholt und der Arzt dazu keine Einverständniserklärung der Eltern hat, aber trotzdem Auskünfte erteilt. Angenommen, man wolle dem Arzt daraus keinen Vorwurf machen – was gem. § 203 StGB durchaus berechtigt wäre – und gegen die Lehrerin vorgehen, was ihr denn einfiele, den Arzt anzurufen. Kann aber dazu geeignet sein, dass Frau Lehrerin sich angegriffen fühlt, wenn man ihr auf dem nächsten Elternabend die Meinung sagt. Man kann aber auch Rechte wahrnehmen, von denen Sie bisher vielleicht nichts wussten … Jetzt werden Sie vielleicht fragen: Was… ?

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Die schwarze Liste

Ein Rechtsschutzversicherter, der bei 2 Fällen innerhalb von 12 Monaten oder bei 3 Fällen innerhalb von 36 Monaten seine Versicherung in Anspruch genommen hat, gilt nicht nur in Versicherungskreisen als Klagehansel und muss bislang mit einer Kündigung seines Vertrages rechnen. Möglich wird dies durch eine Datei namens Uniwagnis, oder auch „Hinweis- und Informationssystem“, kurz HIS. Diese vom „Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft“ (GdV) betriebene schwarze Liste existiert seit 1993 und beinhaltet mittlerweile mehr als 10 Mio Datensätze von Versicherungskunden. Versicherungen, die an das System angeschlossen sind, stellen Informationen über das Schadensrisiko von Kunden und Antragstellern ein und begründen dies damit, dass HIS dazu beitragen soll, Versicherungsbetrug zu bekämpfen. Doch die Aufnahme in die Datei kann für Betroffene existenzbedrohend sein.

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