Ein Vertrag ohne Kleingedrucktes ist das Werk eines Idioten

Die Kassiererin an der Kasse bei Aral heute morgen schaute ein wenig verlegen, als ich sie fragte, ob sie wisse, was im Kleingedruckten auf dem Kassenbeleg für das Lastschriftverfahren geschrieben steht. Erwartungsgemäß bekam ich keine korrekte Antwort. Wie immer, wenn ich danach frage. Man sollte meinen, dass der eine oder andere Kunde schon mal fragen würde und dem Personal die Antwort deswegen geläufig sein müsste. Aber auch das ist regelmäßig nicht der Fall. Was mich stutzig macht. Wieso eigentlich nicht?

Manch einer kennt sie, die Ferengi Erwerbsregeln. Star Trek Fans wissen, wovon hier die Rede ist und andere zeigten sich durchaus schon beeindruckt, was eine Science Fiction Serie des letzten Jahrhunderts im Fernsehen zu bieten haben kann. Es geht um eine Rasse in einer fernen Zukunft, deren Lebensinhalt ausschließlich auf Profit ausgerichtet ist. Hierzu gibt es eine Reihe von Regeln. Regel Nr. 253 besagt, dass ein Vertrag ohne Kleingedrucktes das Werk eines Idioten ist.

Bei Aral gibt es einen Zahlungsbeleg zur Unterschrift, mit einer Erklärung zur Datenverarbeitung bei Lastschriftverfahren, der nach Unterschrift des Kunden vom Personal zurück genommen wird, und der Kunde bekommt einen einfachen Beleg ohne diese Erklärung. Ich erinnere mich an eine Situation bei Aral, in der ich mich geweigert hatte, den Zettel zu unterschreiben, ohne eine Kopie der Erklärung zu bekommen. Die hinter mir in der Schlange stehenden Kunden wurden schon ungehalten, weil es länger dauerte und auf meine Frage an die Dame hinter mir, ob sie alles unterschreibt, was man ihr an Kleingedrucktem vorlegt, bekam ich die Antwort, sie würde Aral vertrauen. Dazu fiel mir dann Regel Nr. 87 ein: „Vertrauen ist die größte Dummheit von allen.“

Es bedarf sicher nicht einer Abschrift der Lastschrift – Erklärung in diesem Beitrag, denn wir kennen schließlich alle den Inhalt, oder? Genau so selbstverständlich wie die AGB von Facebook, denen des letzten Lebensversicherungsvertrages, den AGB im Kaufvertrag für die Waschmachine und das Auto usw. …

Wer sagt eigentlich, dass ein Verbraucher die Regeln des Anbieters zu akzeptieren hat?