Das BCC – Dilemma

Es gab Hoffnung. Auch gestern, als die Meldung zu WhatsApp um den Globus ging. Man sollte meinen, dass der ein oder andere Nutzer sich besinnt und kritisch über seine Verhaltensmuster nachdenkt. Ich wurde wieder einmal eines Besseren belehrt. Es erreichte mich eine E-Mail, die ebenfalls an 395 andere Adressaten verschickt wurde, alle „An“. Es ging um eine Veranstaltung, zu der mir schon vor vier Wochen auf gleiche Weise die besagten 395 Adressaten offenbart wurden. Seinerzeit fiel mir schon eine Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) aus der Mitte des letzten Jahres ein. Damals wurde gegen eine Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens ein Bußgeld verhängt, weil sie an Kunden eine E-Mail verschickt hat, die ausgedruckt zehn Seiten umfasst, wobei neuneinhalb Seiten die E-Mail-Adressen ausmachen und eine halbe Seite die Information beinhaltete, dass man sich zeitnah um die Anliegen der Kunden kümmern werde.

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