Your Finger, please!

MISSION 100 ist, wie Sie vielleicht wissen, nicht nur national in Deutschland tätig. Im Verbund eines internationalen Netzwerks haben wir die Möglichkeit, die weltweite technische Entwicklung und deren Auswirkung auf die Einschränkung der Persönlichkeitsrechte im internationalen Vergleich zu sehen und auch daraus Maßnahmen zu entwickeln, die Verhältnismäßigkeit zwischen Sicherheitsbedürfnis, technischen Möglichkeiten und Individualrechten zu wahren. Einer unserer internationalen Partner – der Konzerne in der Thematik IT-Governance, Compliance und Privacy berät – hatte neulich im Zusammenhang mit einer Besprechung in einer außereuropäischen Niederlassung eines „Global Players“ ein mehr als bemerkenswertes Erlebnis, das ich hier als Auszug seiner Mail an mich wiedergebe:

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Gut gemeint

Wenn es nach dem Willen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) geht, sollen Bewerber sich künftig anonym bewerben können. Peter Schaar, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, freut es. Und an sich ist die Idee ja auch gut gemeint. An sich … denn haben Sie nicht auch schon die Erfahrung gemacht, dass „gut gemeint“ so ziemlich das Übelste ist, das man jemandem attestieren kann?

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Außer Rand und Band

Allerorten begegnet man ihnen: Überwachungskameras. Hätten sie im Fall Brunner einen Mehrwert gebracht? Wohl kaum – allerdings ist es ein lukratives Geschäft, Menschen Angst einzujagen und zum „Schutz“ eine Überwachungskamera feilzubieten. Und was tut der Mensch, dem man eine einfache Lösung bietet? Er stürzt sich mit Freuden darauf …

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Risk Management: Was uns das BP Desaster lehrt

Information Risk Management ist eine Disziplin, die ich als nicht beherrschbar betrachte, da wir es immer mit einem komplexen Systemumfeld zu tun haben. Ob dem nun so ist oder nicht soll an dieser Stelle offen gelassen werden. Zu denken geben Ereignisse, die wir als besser beherrschbar einschätzen würden. Wer hätte damit gerechnet, dass auf einer Oelbohrinsel so fundamentale Fehler gemacht werden konnten, wie auf der Deep Water Horizon? Die Antwort ist einfach: Jeder, der sich schon einmal mit Risk Management auseinander gesetzt hat!

Denn was auf der Bohrinsel passierte, ist symptomatisch für den fahrlässigen Umgang mit Risiken:

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Der Fall Falciani: Oder wieso Datenklau mit Technik nichts zu tun hat

Der Fall Falciani wirft derzeit hohe Wellen. Ein Informatiker der HSBC-Bank in Genf hat einen umfassenden Satz von Kundendaten mitgehen lassen. Diese Daten hat er den französischen Steuerbehörden geliefert und dafür eine erkleckliche Summe kassiert. Zur Zeit untersucht die Finanzmarktaufsichtsbehörde der Schweiz (FINMA) die Vorgänge rund um diesen Datenklau.

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Eine leere Hülse?

Anfang letzten Jahres hatte ich schon hier darüber berichtet, dass ein Unternehmen in Deutschland, welches mit Personaldaten arbeitet, den Ansatz vertreten hat, Safe Harbor wäre eine Firma, die gewährleistet, dass Daten in den USA sicherer wären als hierzulande. Begründet wurde dies seinerzeit damit, dass die „Datenschutzgesetze in Amerika viel strenger seien als in Deutschland“. Diese Auffassung kann man nur mit ungläubigem Staunen reflektieren und der Person, die solche Ansichten kundtut nur die Frage stellen: Könnten Sie das bitte wiederholen? Ich habe offensichtlich einen Hörfehler.

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Jetzt geht’s los

Erstaunlicherweise hat es doch ziemlich lange gedauert, bis die Datenschützer sich ernsthaft mit den Social Networks auseinandersetzen. Während in den USA die Datenschutzthematik langsam hochkocht, scheinen sich nun die Europäer ernsthaft Gedanken zu machen, wie man mit Facebook und Co. umgehen soll. Jetzt geht’s los?

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Fragen Sie doch einfach nach!

Neulich wurde ich gefragt, wie man damit umgeht, wenn eine Lehrerin bei dem Hausarzt eines Schülers Erkundigungen einholt und der Arzt dazu keine Einverständniserklärung der Eltern hat, aber trotzdem Auskünfte erteilt. Angenommen, man wolle dem Arzt daraus keinen Vorwurf machen – was gem. § 203 StGB durchaus berechtigt wäre – und gegen die Lehrerin vorgehen, was ihr denn einfiele, den Arzt anzurufen. Kann aber dazu geeignet sein, dass Frau Lehrerin sich angegriffen fühlt, wenn man ihr auf dem nächsten Elternabend die Meinung sagt. Man kann aber auch Rechte wahrnehmen, von denen Sie bisher vielleicht nichts wussten … Jetzt werden Sie vielleicht fragen: Was… ?

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Kennzeichen D

E – PS 1010. Dieses Kennzeichen wurde gestern im Radio verkündet. Zwei Ausbrecher aus der JVA Aachen hätten einen BMW der 5er-Serie durch Bedrohung des Eigentümers erlangt und befanden sich damit auf der Flucht. Die Medien verbreiteten im 20 Minuten-Takt die Meldung, man solle sich vorsichtig verhalten, da die beiden Ausbrecher bewaffnet und gewaltbereit wären. Jetzt wird man sich natürlich fragen, was das einen Datenschützer interessiert.

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Durchbruch im Gesundheitswesen

Seit Jahren verschlechtert sich die medizinische Versorgung der Bevölkerung. Kein Kraut schien dagegen gewachsen, eine Bundesregierung nach der anderen scheiterte an der Verbesserung des Gesundheitswesens. Stattdessen: höhere Zuzahlungen, Praxisgebühr, kaum noch Vorsorgeuntersuchungen etc. Doch nun hat die deutsche Wirtschaft sich auf ihre Fürsorgepflicht besonnen und die Initiative ergriffen.

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Neulich im ICE

Wer fährt schon gerne Bahn? Ich nicht – denn man kommt in den zweifelhaften Genuss von Mitreisenden, die ungehemmt Knoblauch oder Ähnliches ausdünsten, andere testen, ob sich eine laufende Nase bei konstanter Verweigerung von Taschentüchern schneller „entstopft“ … Doch das ist ja längst nicht alles.

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Gütesiegelverleihung an Aktenvernichtung

Die als Gütesiegel des ULD bekanntgewordene Förderung datenschutzgerechter IT-Produkte und IT-Verfahren wurde heute auf Basis eines Gutachtens der beim ULD anerkannten Prüfstelle MISSION 100 an die zur Rhenus-Gruppe gehörende Firma Rhenus Data Office GmbH verliehen. Durch die Verleihung des Siegels im Rahmen der Sommerakademie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein hat sich die Rhenus Data Office damit als Unternehmen hervorgetan, dessen „Mobile Akten- und Datenträgervernichtung im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung“ als vom Datenschutz empfohlen bezeichnet werden darf.