Die bundesdeutschen Aufsichtsbehörden haben schon kurz nach Edward Snowdens Veröffentlichungen neue Datentransfers in die USA auf Basis des Safe Harbor Abkommens untersagt. Unberührt davon waren bislang die bis dahin bestehenden Safe Harbor Verbindungen. Damit ist nun auch Schluss. Der EuGH hat die Rechtsgrundlage für Safe Harbor für ungültig erklärt.