Es gibt Leute, die sagen, Onlinebanking wäre ein Segen. …aber nur für Schlapphüte und Kriminelle. Dieselben Leute sagen, dass Regierungen und Industrien das Bargeld abschaffen wollen, weil Münzen und Scheine für Bangster, Sicherheitsbehörden und Finanzämter lästig sind. „Cash or card“ würde damit nicht mehr die Frage sein. Denn Plastikkarten sind nicht nur billiger herzustellen, sie sind unseren Überwachern auch lieber, weil sie die Möglichkeit bieten, jede beliebige Transaktion zurückzuverfolgen. Ich muss diesen Leuten leider Recht geben. Auch aufgrund eigener Erfahrungen…
Es ist ein paar Jahre her, da hatte ich, wie viele andere vor und nach mir, das zweifelhafte Vergnügen einer turnusmäßigen Betriebsprüfung durch das Finanzamt, ungefähr zu dem Zeitpunkt, als die Presse den Fall Zumwinkel ausgeschlachtet hat. Bei dieser, meiner Überprüfung stieß die eigentlich nette und absolut nicht unattraktive Finanzinspektorin auf ein paar Barbelege von Tankstellen in der Schweiz.
Prompt geriet ich in den Verdacht, ein Steuerflüchtling zu sein, was sich mit der Frage offenbarte, was ich denn in der Schweiz machen würde. Mein Hinweis, dass ich auch Kunden in der Schweiz habe, war nicht Antwort genug, um die Verdachtsmomente gegen mich auszuräumen. Ungeachtet des Umstandes, dass ein Steuerflüchtling wohl kaum dem Finanzamt in Form von Quittungen aus der Schweiz einen Hinweis auf sein Tun geben würde, hätte ich der Inspektorin erklären können, dass ich immer bar zahle. Was aber angesichts Ihrer Mutmaßung sicherlich die falsche Taktik gewesen wäre, denn offensichtlich schien schon seinerzeit die Denkweise der deutschen Finanzbeamten vorzuherrschen, dass Bargeld nur bei Leuten eine Rolle spielt, die etwas zu verbergen haben. So war es dann auch erst meine Anmerkung zu Barbelegen auch aus Deutschland, welche die Meinung der Vertreterin des Finanzministeriums zu Aufenthalten in der Schweiz erweiterte, und sie zur Frage führte, wieso ich denn an Tankstellen bar zahlen würde. Und Sie werden sich das jetzt vielleicht auch fragen.
Moderner Geldverkehr ist für den Verbraucher nicht transparent. Im Gegensatz zu Bargeld sind bei der Verwendung von Plastikkarten sog. PoS-Händler (Point of Sale) zwischengeschaltet, die Zahlungsssysteme betreiben. Tankstellen, Einzelhandel oder in der Gastronie, wo immer eine Plastikkarte zum Einsatz kommt, fallen Datensätze wie Kartennummer und Bankverbindung bei den Betreibern der Zahlungssysteme an, ähnlich wie bei Kreditkartenunternehmen. Und diese Daten werden aus steuerrechtlichen Gründen für mind. 10 Jahre gespeichert. Wer also wissen möchte, in welchem Restaurant man vor ein paar Jahren im Restaurant gewesen ist, bräuchte nur seine Kontonummer mit einem Auskunftsersuchen gem. BDSG sowie einem Identitätsnachweis an die einschlägigen PoS-Händler schicken und könnte damit eine Übersicht seiner Ausgaben erhalten. Kartennummer sowie Bankverbindung selbst könnte man zwar als unkritisch betrachten, da eine Zuordnung zu einer natürlichen Person eigentlich nur über das betreffende Bankinstitut erfolgen kann. Aber es gibt immer mehr Stellen, bei denen diese Daten gespeichert werden. Online-Händler, die Kontodaten für Einzugsermächtigungen speichern, seien hier nur als Beispiel benannt.
Staatliche Stellen gehen noch weiter. Seit 2005 sind Finanz- und Sozialämter sowie Arbeitsagenturen und Bafög-Stellen berechtigt, Konten von Bürgern abzufragen. Vor allem Finanzämter nutzen ihr Recht, um herauszufinden, ob z.B. jemand Vermögen vor dem Fiskus versteckt. Weiterhin sind alle Banken und Sparkassen verpflichtet, die Stammdaten aller Konten in einen Datenpool einzuspeisen (Nummer des Kontos, Tag der Errichtung, Name und Geburtsdatum des Inhabers sowie alle Verfügungsberechtigten eines Kontos). Und wenn die Behörden eine Kontoabfrage durchführen wollen, hat der Bürger keine Möglichkeit sich zu wehren. Schon 2007 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Abfrage von Konten für verfassungskonform. Es gilt also auch hier das Motto des Staates: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.
Dieses Motto ist auch die Begründung, wenn aus überwiegendem öffentlichem Interesse großflächige Rasterfahndungen durch die Behörden durchgeführt werden. Davon steht natürlich nichts in der Zeitung, weil der erwünschte Fahndungserfolg damit gefährdet werden könnte. In einer dieser Maßnahmen ging es 2006 in Bayern um eine Mordserie, bei der aufgrund von früheren Fahndungsergebnissen zwei Männer gesucht wurden, die Fahrräder in einen Kleintransporter verladen hatten. Bei dieser Rasterfahndung wurden etliche Datensätze unbescholtener Bürger in einem bestimmten Gebiet und festgelegtem Zeitraum ausgewertet und unter dem Titel Bosporus-Morde für die Dauer der Ermittlungen gespeichert. Heute ist im Zusammenhang dieser Ermittlungen vom NSU die Rede. Natürlich drängt sich damit die Frage auf, woher schon 2006 bekannt war, dass es sich bei den Bosporus-Morden um zwei Männer auf Fahrrädern handelt, während in der Presse von einem Phantom berichtet wurde, das sich später als eine Mitarbeiterin eines Herstellers von Wattestäbchen für kriminaltechnische Untersuchungen herausstellte. Und weiterhin ist fraglich, was aus den Rasterfahndungsergebnissen von 2006 wurde. Wer nun glaubt, dass diese Thematik ein Fall für den bei behördlichen Datenschutzfragen zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten wäre, sei eines Besseren belehrt. Erstens sieht das hier einschlägige bayerische Landesdatenschutzgesetz vor, dass in laufenden Ermittlungen nicht interveniert werden darf. Zweitens hatte der damalige bay. Datenschutzdatenbeauftragte andere Probleme, die seine Glaubwürdigkeit in Sachen Rasterfahndung in Zweifel hätte ziehen dürfen, wenn er offiziell dagegen interveniert hätte. Denn jener hatte tatsächlich etwas zu verbergen …
Soweit das beurteilbar ist, dauern die Ermittlungen zum NSU noch an, zumindest wenn man die Presseberichterstattung aus dem Gerichtssaal verfolgt. Demzufolge müssten die Daten auch noch verfügbar sein, es sei denn, jemand hat es dem thüringischen Verfassungsschutz gleich getan und das gelöscht, was fragwürdig sein könnte. Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten? Wohl eher: Wem nichts bewiesen werden kann, der braucht sich keine Sorgen machen.
Wir werden es nicht erfahren. Nicht, ob diese Daten auch zu anderen Zwecken genutzt wurden oder werden, genau so wenig, welche Erkenntnisse über den NSU schon damals bekannt waren und was bei den Ermittlungen herausgekommen ist. Oder dass die Daten gelöscht wurden, weil sie Erkenntnisse hervorgebracht haben, die für ein paar Leute unbequem hätten werden können.
In der damaligen Rasterfahndung sollten Bewegungsprofile durch Zahlungsverhalten erstellt und damit die Identitäten der beiden Männer ermittelt werden.
In einer Rasterfahndung, bei der nur bargeldloser Zahlungsverkehr erfasst werden kann, taucht man aber nicht auf. Es sei denn, man macht eine Barabhebung an einem Automaten, der im Gebiet der Rasterfahndung liegt. Aufgrund üblichen Verhaltens des gemeinen Bürgers, selbst für 1,50 EUR an der Supermarktkasse die Karte zu ziehen, ist nun die Folge, dass Leute, die Barabhebungen im Zielgebiet gemacht haben, in den engeren Fokus der Ermittlungen rücken. Die Identität des Bargeldnutzers wird durch die Abhebung bekannt, weil ja bei kriminaltechnischen Ermittlungen öffentliches Interesse gegenüber der Privatsphäre überwiegt und damit keine Hemmnisse bestehen, anhand von Kartennummer und Bankverbindung die Identität des Barabhebers zu ermitteln. Sollte diese Vorgehensweise zu weiteren Erkenntnissen führen, und sei es nur, dass es keine weiteren Erkenntnisse gibt, weil Bargeld keine Spuren hinterlässt, kann man als Barzahler schon mit einer näheren Überprüfung rechnen, wer man ist und warum man sich zur Fahndungszeit im betreffenden Gebiet aufgehalten hat.
Idealerweise müsste man also durch weitere Buchungen eine Datenspur hinterlassen, aus der hervorgeht, dass man nicht mit rechtswidrigen Absichten in der Gegend war. Hierbei ist aber Vorsicht geboten, man weiß ja schließlich nie, mit wem man es zu tun hat. Übernachtet man z.B. in einem Hotel, das zufälligerweise durch die Sicherheitsbehörden als Treffpunkt konspirativer Zellen verstanden wird, wird man automatisch in einer Sonderdatei über das Umfeld der bösen Jungs erfasst. Ähnlich wie Leute, die in der Nähe von Kernkaftwerken wohnen und alleine dadurch als potentielle Atomkraftgegner in einer Sonderdatei geführt werden.
Für die, die sich konform, staatstreu, unauffällig und damit durchweg als brave steuerzahlende Bürger ver- und idealerweise nur in ihrem Wohnzimmer aufhalten, wird somit die digitale Seele durch Filterfunktionen zum Unschuldsbeweis. Denn, je mehr diesbezügliche Datenspuren man hinterlässt, umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass man aus dem Kreis der Verdächtigen herausgefiltert wird. Da drängt sich doch gleich die Transparenz des häuslichen Lebens auf. Der Internetzugang ist ja glücklicherweise protokolliert und kann auch als Beweis dienen, dass man zu Hause war. Jedenfalls solange, wie man sich eine Überprüfung der Surfhistorie leisten kann…
Nun scheint es aber so zu sein, dass im Fall NSU die Rasterfahndung nichts genutzt hat, denn deren Bargeldbeschaffung war zwar auch an Banken gebunden, aber eben nicht an Abhebungen vom Konto. Was bleibt ist der barzahlende Bürger, der durch non-konformes Verhalten auffällt.
Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung mit Effizienz? Weit gefehlt. Erstens richten sich solche Ermittlungen wie so oft gegen den Bürger und nicht gegen die, für die diese Systeme offiziell vom Staat geschaffen werden. Und zweitens obliegt das System der Rasterfahndungen nicht der Kontrolle durch die Datenschutzbehörden, weil das gesetzlich ausgeschlossen ist und zudem überwiegendes öffentliches Interesse bei Kriminalität und Terrorismus den Schutz der Privatsphäre aushebelt. Schließlich geht es ja um unser aller Sicherheit.
Fazit: Was auch immer bei diesen Ermittlungen herauskommt, man weiß es nicht. Weil die Ermittler etwas zu verbergen haben. Das natürlich nur im Sinne der öffentlichen Sicherheit.
Freies Land für freie Bürger? Das Bild hat sich gewandelt. Früher galt man als unverdächtig, solange nicht das Gegenteil bewiesen wurde. Heute steht jedermann unter Generalverdacht und kann sich nur durch ein für die jeweiligen Interessensgruppierungen einsehbares digitales Profil exkulpieren. Wer in ein Flugzeug steigen will, muss seine Datensätze preisgeben und man muss sich ausweisen, um in ein Hotel einzuchecken. Auf der Autobahn wird man in Kombination mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs fotografiert; in Stadtgebieten und öffentlichen Verkehrsmitteln durch Videoüberwachung kontrolliert; der Internetzugang und die Emailnutzung wird protokolliert; das Telefon überwacht und der private Wohnraum steht unter Beobachtung, wenn sich Verdächtige in der Nachbarschaft eingenistet haben. Der Staat begründet immer weitergehende Eingriffe in die Privatsphäre mit vermeintlich notwendigen Sicherheitsmaßnahmen gegen potentielle Kriminelle, Bombenbauer, Andersdenkende und sonstige Terroristen.
Man gilt schon als Terrorist, wenn man Vorfahren in den arabischen Ländern hat und sich datensparsam verhält, weil man so suggeriert, dass man etwas zu verbergen hat, … und Barzahler gelten als mögliche Steuerhinterzieher.
Es gilt das Motto: Wer nicht konform zur Masse ist, ist verdächtig. Und wer sich in der Schweiz aufhält, hat Dreck am Stecken.
Es gab einmal das Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Individualisten wurden geachtet, weil sie einer Gesellschaft zu Gute kommen. Heute gelten die, die sich bemühen, keine Datenspuren zu hinterlassen, weil sie nicht konform zur Überwachungsgesellschaft sein wollen, als Verdächtige, die es zu kontrollieren gilt. Dabei geht es für die Betroffenen oftmals nur um die Bewahrung von Individualität und Selbstbestimmung. Datensparsamkeit ist kein genereller Hinweis auf mögliches kriminelles oder terroristisches Verhalten, sondern die Bewahrung persönlicher Rechte. Dagegen steht die Mehrheit der Arglosen, derjenigen, die transparent sind. All jene, die ohne Bedenken ihre persönlichen Daten in sozialen Netzwerken öffentlich machen; die online einkaufen; für jeden noch so kleinen Betrag die EC-Karte ziehen; kostenlose Emailkonten nutzen, weil sie die AGB der Anbieter nicht gelesen haben und als Passwort den Namen des Hundes oder der Familienangehörigen verwenden; die Kundenkarten benutzen und Rabattsysteme mit Daten über sich füttern, ohne zu verstehen, dass es hierbei langfristig keine finanziellen oder sonstigen Vorteile geben kann.
Es kann hundert gute Gründe geben, welche die Erstellung eines Bewegungs- und Verhaltensprofils durch den Staat oder die Privatwirtschaft rechtfertigt. Ein einziges Gegenargument aber zählt: Man will es nicht! Und noch besteht das Recht dazu.
Solange das so ist, bin ich bereit, dafür zu argumentieren. Ich gebe aber auch zu, dass ich heute an Tankstellen mit der EC-Karte zahle. Nicht immer und auch nicht immer öfter. Nur ab und zu, um nicht aufzufallen.
Mein Motto heißt „Low Profile“, unterer Mainstream. Denn auch ich stelle Veränderungen in meinem Verhalten fest, die sich aus Entwicklungen in der Gesellschaft ergeben. So habe ich bei meinem ersten Mobiltelefon mit Vehemenz meine Nummer unterdrückt, aus Prinzip. Heute nehme ich keinen anonymen Anrufer mehr an. Es ist nicht falsch zu wissen, wer anruft, denn spätestens wenn der Anrufer sich mit Namen meldet, weiß man das, so oder so. Zudem kann man sich nicht grundsätzlich gegen gesellschaftliche Entwickungen stellen, auch nicht als Datenschützer. Denn es ist nicht alles Teufelswerk, was die digitale Revolution hervorgebracht hat. Aber man kann Dinge hinterfragen und muss nicht alles mitmachen. Auf Prinzipien herumzureiten ist verschwendete Energie und die bösen Jungs am Telefon gibt es auch nicht mehr, seitdem Callcenter mit Nummernkennungen anrufen müssen. Naja, nicht so ganz… Aber auflegen kann man immer noch.
Nebenbei bemerkt ist es bei den meisten Nutzern digitaler Telefonie noch nicht angekommen, dass man sich am Telefon mit Namen meldet, weil man in Zeiten analoger Systeme nicht wissen konnte, wer da die Glocke hat klingeln lassen und es auch nicht verlässlich war, dass man die richtige Nummer gewählt hat. Ein Anrufername auf dem Display macht das eigentlich entbehrlich, denn wenn man einem Bekannten begegnet, stellt man sich auch nicht mehr mit Namen vor, sondern sagt „Guten Tag, Herr Meier“, oder? Dies als Beispiel für die Wahrung alter Gewohnheiten in neuer Umgebung, was in vielen Bereichen der digitalen Welt anwendbar ist.
Und wenn Sie das nächste Mal bei Aral an der Kasse vor der „Cash or Card“-Wahl stehen, Sie sich für letzteres entscheiden und eine Unterschrift auf dem Kassenzettel leisten, lassen Sie sich doch einmal eine Kopie des Kleingedruckten geben, das Sie gerade gegengezeichnet haben. Denn das Kleingedruckte auf Papier ist bei weitem nicht so lang wie die Nutzungsbedingungen von Facebook oder einem iTunes-Account und muss nicht gescrollt werden, um zum Button „Ich-stimme-zu“ zu gelangen. Neue Gewohnheiten in alter Umgebung funktioniert auch. Oder hätten Sie vor dem digitalen Zeitalter Kleingedrucktes unterschrieben, ohne es zu lesen?