Sind Sie blauäugig?

Die Payback-Anwältin Cornelie von Gierke hatte in einer Verhandlung vor dem BGH die Auffassung vertreten, dass moderne Verbraucher nicht blauäugig an Rabattsysteme herangingen. Sie wüssten, dass Händler nichts zu verschenken hätten und ließen sich dafür bezahlen, als Modell zur Marktforschung zur Verfügung zu stehen. Das war im Februar 2008, in einer Zeit, in der die Medien noch nicht täglich über das Thema Datenschutz berichteten. Hinsichtlich der öffentlichen Empörung über Mitarbeiterüberwachungen, missbräuchlicher Verwendung von Bankdaten, Kreditoren-Debitoren-Abgleiche oder der Analyse von Festplatteninhalten könnte man annehmen, dass im Bewusstsein der Verbraucher eine Sensibilisierung für diese Themen stattgefunden hat. Aber ist das auch so?

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Der Fall Mehdorn(s)

Bislang ist mir kein Fall bekannt, bei dem innerbetriebliche Datenschutzverstöße zu personellen Konsequenzen geführt haben, außer, dass dem internen DSB zu verstehen gegeben wurde, dass er sich als DSB „nicht zu weit aus dem Fenster lehnen solle, schließlich habe er auch noch andere Aufgaben, als darauf hinzuwirken, dass die Datenschutzgesetze eingehalten werden.“ Das hat sich nun geändert. Bahnchef Hartmut Mehdorn tritt zurück und ist damit der erste Vorstandsvertreter, dem die Missachtung von Datenschutzbestimmungen zum Verhängnis wird. Achsbrüche, ein geplatzter Börsengang, öffentliche Diskussionen um Lokführerbezüge, Fahrpreiserhöhungen, „Bedienzuschläge“, angetrunkene Lokführer und unfähige Techniker haben ihm, der „sich selbst nicht vorzuwerfen hat“ nichts anhaben können. Und nun das.

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