Die Payback-Anwältin Cornelie von Gierke hatte in einer Verhandlung vor dem BGH die Auffassung vertreten, dass moderne Verbraucher nicht blauäugig an Rabattsysteme herangingen. Sie wüssten, dass Händler nichts zu verschenken hätten und ließen sich dafür bezahlen, als Modell zur Marktforschung zur Verfügung zu stehen. Das war im Februar 2008, in einer Zeit, in der die Medien noch nicht täglich über das Thema Datenschutz berichteten. Hinsichtlich der öffentlichen Empörung über Mitarbeiterüberwachungen, missbräuchlicher Verwendung von Bankdaten, Kreditoren-Debitoren-Abgleiche oder der Analyse von Festplatteninhalten könnte man annehmen, dass im Bewusstsein der Verbraucher eine Sensibilisierung für diese Themen stattgefunden hat. Aber ist das auch so?