Haben wir nicht, brauchen wir nicht, weg damit!

Wir leben in einem Land, das sich den Luxus leisten kann, keine klare Meinung zu der Frage zu haben, wer eigentlich als arm gilt. Man beachte schon bei dieser Formulierung den feinen Unterschied: Es geht nicht darum, wer arm ist, sondern wer als solches gilt. Wer nicht zu den Armen in diesem Land gehört, nach welcher Logik auch immer, der wird bei ehrlicher Betrachtung zugeben müssen, dass sein Heim voll von Krempel ist, der in hohem Maß entbehrlich ist. Längst geht es beim Einkauf nicht mehr um das Lebensnotwendige, sondern um die kleinen Freuden, die das Leben versüßen sollen. Bei Durst täte es zum Beispiel auch Leitungswasser. Das ist lecker, beinahe umsonst, uneingeschränkt gesund, und überhaupt erfüllt es den Zweck des Durst Löschens optimal. Aber der Keller ist voll mit Wein, und zwar nicht von der billigsten Sorte. Ein schwerer Roter oder ein spritziger Weißer zu einem guten Essen kann durch Wasser auch kaum adäquat ersetzt werden.

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Neues aus Lummerland

Unglaublich und doch wahr: Es gibt Menschen, die sind noch paranoider als ich. Eine gute alte Freundin von mir, die nebenbei bemerkt aus Datenschutzgründen die Kamera an ihrem Laptop mit einem Post-It abklebt, erzählte mir neulich von einem Dilemma, das sie mit ihrem iPhone 4 hatte.
Ihre grundsätzliche Verweigerung iTunes für die volle Bandbreite des Gerätes zu nutzen, mag neben der nachlassenden Akkuleistung mit ein Grund dafür gewesen sein, dass das gute Stück wegen der fehlenden Upgrades allmählich den Geist aufgegeben hat. Ihr Chef wollte dem Abhilfe leisten und sponserte ein nagelneues iPhone 6s. Und um die Daten von dem alten Gerät auf das neue zu übertragen, hat sie es tatsächlich geschafft, die Apple-Leute zu überreden ihr diesen Gefallen zu tun. Ohne dass sie einen iTunes-Account dafür anlegen musste. Geht auch ohne digitale Seele, könnte man jetzt sagen. Man muss nur hartnäckig sein und sich nicht von der Masse treiben lassen.
Ein paar Tage später bekam ich von ihr unter dem Kommentar *schüttel-mit-dem-kopf* einen Link zu einem Artikel in der Digitalausgabe der Bildzeitung. Das erste, was ich zunächst zu sehen bekam, war eine leere Seite mit der ULR: Warum sehe ich bild.de nicht…

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Jurassic Park im Kühlschrank

Jeder, der einmal in einer WG oder in einem Studentenwohnheim gehaust hat, kennt das Problem herrenloser Lebensmittel. Aus meiner Zeit im Studentenwohnheim erinnere ich mich an eine plötzlich und unerwartet auftauchende, ungeöffnete Tüte mit Rosinen, in der es flatterte. Erstaunlich, was die Evolution mit so einer Tüte macht, oder besser gesagt, mit dem Inhalt. Es kamen seinerzeit durchaus Gedanken an Jurassic Park auf, in dem es heißt: Die Natur findet einen Weg…, oder „mother nature has a plan.“

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Google hat keine Papierkörbe

Im Schweizer Tagesanzeiger findet sich jüngst unter dem Titel “Privatsphäre wird zum Luxusgut” ein Interview mit dem aus Altersgründen scheidendem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür. Er verweist in diesem Interview u.a. darauf, dass die Chefs der großen digitalen Plattformen ihre Privatsphäre rigiros schützen. Was sich auch daran festmachen ließe, dass die Namen der Kinder des Google – Gründers Larry Page nicht bekannt seien.
In diesem Zusammenhang fällt mir ein, dass es in der Hamburger Niederlassung von Google keine Papierkörbe gibt und jedes anfallende Papier per Arbeitsanweisung in den Schredder zu befördern ist, und sei es nur Kaugummipapier. Die Einhaltung dieser Anweisung wird den Mitarbeitern recht einfach gemacht. Wenn es keine Papierkörbe gibt, wandert eben alles in den Schredder. Zufall?

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„Datenschutz? Ist mir egal!“

Menschen, denen persönliche Freiheit im Allgemeinen und der Schutz der Privatsphäre im Besonderen etwas bedeuten, aber auch solche, die sich wünschen, dass so etwas wie Anstand und Rückgrat auch und gerade in höchsten Kreisen vertreten sein sollten, hatten in den letzten Wochen wieder reichlich Gelegenheit, an dieser Welt zu verzweifeln. Trauriger Höhepunkt war das devote Einknicken des Bundesjustizministers vor den Hardlinern in Sachen Vorratsdatenspeicherung. War Herr Maas gestern noch begeisterter Anhänger der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des deutschen Verfassungsgerichts, welche unisono die anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürger für unvereinbar mit europäischem und deutschem Recht halten, freut er sich heute öffentlich über den Plan für eine eben solche Regelung, die sich von früheren Versuchen hauptsächlich dadurch unterscheidet, dass sie anders genannt werden soll.

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Mit dem DB Navigator zur Straftat

Als Bahnfahrer nutze ich den DB Navigator, die App der Deutschen Bahn. Man sucht eine Zugverbindung und bucht im nächsten Schritt die Fahrt. Im DB Navigator erscheint sogleich online das Ticket. Das Ticket besteht aus den Reisedaten (eher klein) und einem großen Barcode. Den zeigt man dann bei der Fahrscheinkontrolle vor, wo ihn der Schaffner einscannt. Für jede Fahrt gibt es nur einen Barcode, auch wenn es eine Hin- und Rückfahrt ist. Digital ist ja alles viel einfacher, vorausgesetzt, dass im Buchungs- und Prüfprozess der App alles ausgereift ist. Beim DB Navigator ist das offenbar nicht der Fall.

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Die Dropbox, oder das Kreuz mit den Zertifikaten

Neudeutsch, germish oder denglish heißt das Ding Dropbox, der “Einwurfkasten” und ist den meisten Leuten bekannt als eine bequeme Art auch große Datenmengen in der Cloud zu speichern und ebenso andere darauf zugreifen zu lassen. Ob damit auch lichtscheue Elemente zugreifen können, von denen man in der Regel nicht weiß, dass sie existieren, wird dabei gerne vergessen.
Auf der anderen Seite gibt es dann Leute wie mich, die, wenn es denn unbedingt die Dropbox sein muss, dieses System nur für Daten nutzen, die zuverlässig verschlüsselt sind. Damit ist aber der Vorteil einer Dropbox hinfällig, weil nur der Inhaber des betreffenden Schlüssels die Daten lesen kann. Und nun wurde schon vor ein paar Wochen berichtet, dass die Dropbox ein Zertifikat nach ISO 27018 erhalten hat und damit datenschutzrechtlich alles in Butter ist. Jedwede Bedenken, auch der vom Guardian kommende Hinweis, dass die Dropbox ein Prism-Provider und damit ein Zulieferer der NSA sei, könnten damit ja ausgeräumt werden, denn die ISO 27018 ist eine Norm, die Datenschutz im internationalen Umfeld gewährleistet. Aber ist das wirklich so?

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Bild dir deine Meinung

Daten-Skandal mitten in München. So titelte die Bildzeitung am 12.02. diesen Jahres. Man lese und staune, die Bild. Seit wann interessiert sich die Boulevardpresse für Datenschutz? Richtig, immer dann, wenn das Thema gleichzeitig massen- und sensationstauglich ist. Massentauglich ist es dann, wenn sich die breite Schar der Bildleser (die ja mehr wissen) persönlich betroffen fühlt. So wie bei Lidl, der Telekom, der Bahn oder den Abhöraktionen der NSA und Mutti Merkels Telefon.

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Der Dienstwagen

Ein aus dem Umfeld militärischer Aktionen im Irak und Afghanistan bekannter und auch in die internationale Kritik geratener Konzern aus den USA hat eine Tochtergesellschaft mit Sitz in Norddeutschland. Wusste ich auch nicht, wurde mir aber gewahr durch ein “posting” des betrieblichen Datenschutzbeauftragten dieses Unternehmens zum Thema Dienstwagen in einem Forum für Datenschutzinteressierte. Mich wunderte zunächst ein wenig, dass der Absender des Postings seine Identität in diesem Forum bekannt gab, mit kompletter Signatur. Mag sein, dass der DSB dachte, dieses Forum sei nicht öffentlich, jedenfalls nicht für jedermann, es gibt schließlich nur ein paar hundert bis tausend Empfänger der Nachrichten.

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Gütesiegel des ULD für Rhenus Data Office GmbH

Das Gütesiegel des ULD wurde unter dem Datum 11. September 2014 erneut an die Rhenus Data Office GmbH verliehen. Neben einer Rezertifizierung der mobilen Akten- und Datenträgervernichtung aus dem Hause Rhenus wurde nunmehr auch die stationäre Datenträgervernichtung mit dem Gütesiegel ausgezeichnet. Rhenus Data Office GmbH ist damit der bundesweit einzige Anbieter, der sowohl für mobile als auch stationäre Datenträgervernichtung nach DIN 66399 vom ULD das Gütesiegel erhalten hat.

Outsourcing und das Gräuel mit den Referenzen

MISSION 100 ist im Zusammenhang mit Outsourcing auch damit beschäftigt, Softwareunternehmen z.B. im Umfeld von Personal- oder Finanzdienstleistungen zu auditieren. Bei Auftragsdatenverarbeitung dieser Art stellt sich oft heraus, dass die Ausgestaltung der Dienstleistung zwar inhaltlich – insbesondere für Personalchefs oder CFOs – sehr ergiebig sein kann, datenschutzrechtlich diese Systeme aber mehr als mängelbehaftet sind.

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Das BCC – Dilemma

Es gab Hoffnung. Auch gestern, als die Meldung zu WhatsApp um den Globus ging. Man sollte meinen, dass der ein oder andere Nutzer sich besinnt und kritisch über seine Verhaltensmuster nachdenkt. Ich wurde wieder einmal eines Besseren belehrt. Es erreichte mich eine E-Mail, die ebenfalls an 395 andere Adressaten verschickt wurde, alle „An“. Es ging um eine Veranstaltung, zu der mir schon vor vier Wochen auf gleiche Weise die besagten 395 Adressaten offenbart wurden. Seinerzeit fiel mir schon eine Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) aus der Mitte des letzten Jahres ein. Damals wurde gegen eine Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens ein Bußgeld verhängt, weil sie an Kunden eine E-Mail verschickt hat, die ausgedruckt zehn Seiten umfasst, wobei neuneinhalb Seiten die E-Mail-Adressen ausmachen und eine halbe Seite die Information beinhaltete, dass man sich zeitnah um die Anliegen der Kunden kümmern werde.

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