Der Stall ist immer derselbe

Mein Großvater, Jahrgang 1898, ist ein halbes Jahr vor seinem 100.sten Geburtstag gestorben. Aufgewachsen in der Kaiser Wilhelm Monarchie, erlebte er die Weimarer Republik, die NS-Diktatur, die Nachkriegsära unter Adenauer, den Übergangskanzler Erhard, die große Koalition unter dem Nazi Kiesinger, den Ostpolitiker Herbert Frahm, auch bekannt als „Willy Brandt“, den Kanzler des deutschen Herbstes Helmut Schmidt und auch noch Dr. Helmut Kohl, der als fragwürdiger Saubermann in die Geschichte eingehen wird, weil er es bestens verstanden hat, seine „Bimbes“-Affären auszusitzen, einfach zu schweigen und damit dazu beizutragen, dass korrupte Politiker weiterhin in Amt und Würden sind. Von Gerhard Schröder, dessen Kanzlerschaft mein Opa nur knapp ein Jahr erlebte, bevor er sich verdient verabschiedete, hatte er keine große Meinung. Obwohl zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar war, dass Schröder den Kanzlertitel dazu benutzen würde, sich für die Zeit danach einen profitträchtigen Aufsichtsratsessel bei der russischen Gazprom zu sichern. Auch zu Schröder pflegte Opa zu sagen: „Der Stall ist immer derselbe, nur die Schweine ändern sich.“

In den letzten Wochen musste ich oft an diese Worte denken, insbesondere wenn ich die Pressemeldungen zu Pofalla und Friedrich vernehme. Pofalla erklärt, sowohl der britische Geheimdienst als auch die NSA würden sich an deutsches Recht halten und Friedrich lässt uns wissen, dass alle Verdächtigungen, die erhoben wurde, ausgeräumt sind. Es gibt also keine Spionagetätigkeiten auf deutschen Boden, die unsere Grundrechte betreffen würden. Und damit wir uns dessen ganz sicher sein können, gibt es als Wahlgeschenk auch ein No-Spy-Abkommmen mit den Amerikanern….

Wie viele Lügen, Arroganz und Volksverdummung kann man als Bürger der BRD ertragen? Was muss passieren, dass Leute die Dürrenmatt in „Die Physiker“ dienstbare Zwerge genannt hat, Leute wie Friedrich und Pofalla aus dem Amt gejagt werden? Natürlich kann Angela „Angie“ Merkel sich ihres Wahlsieges sicher sein und braucht sich auch keine Sorgen darum zu machen, dass die Überwachung des Jedermann sie den Wahlsieg kosten wird. Aber man kann ja auf Nummer sicher gehen, sich taub und stumm stellen, und so tun als ob das Übel tatsächlich von der anderen Seite des großen Teichs oder des Ärmelkanals käme. Bis zur Wahl wird dann eine Lösung durch ihre Lakaien angeboten, die das Problem scheinbar aus der Welt schafft. Und Angela Merkel furzt weiter in den Kanzlersessel. Sie hatte einen guten Lehrer. Aussitzen scheint auch heute noch zu funktionieren…

Und welche Wertigkeiten hat so ein Abkommen? Als ob die Amis das interessieren würde. Welche Rechtskraft sollte schon ein solches Abkommen entfalten? NSA, CIA, QCHG oder sonstige Geheimdienste werden sich von einem Abkommen, wie auch immer das geartet sein mag, nicht beeindrucken lassen und weiterhin ihre Schnüffelei betreiben. Das haben sie immer getan und das werden sie auch weiterhin tun. Aus Fehlern lernt man und der Fehler, den diese Dienste gemacht haben, ist der, dass deren Tätigkeiten öffentlich wurden. In Zukunft also geheimer und besser.

Aber darum geht es hier gar nicht. Die NSA oder jeder andere ausländische Geheimdienst ist mir zunächst völlig egal, wenn es um die Wahrung der Grundrechte in Deutschland geht. Es geht vor allem darum, dass deutsche Politiker einen Amtseid geleistet haben, mit dem sie schwören, unsere Grundrechte zu schützen. Und was tun sie dann wirklich? Seit dem G10 – Gesetz 1968 wurden die Grundrechte des Grundgesetzes (GG Art. 1-19) sukzessiv immer weiter eingeschränkt. Von der Ursprungsfassung aus dem Jahre 1949 ist heute nicht mehr viel übrig. Es gibt keinen Artikel mehr, der nicht durch Gesetz eingeschränkt wurde oder zumindest der Versuch einer Einschränkung unternommen wurde. Egal welche politische Partei an der Macht war. Die Maßnahmen, die unter der Schröder – Regierung umgesetzt wurden, nannte man den Otto-Katalog, benannt nach dem damaligen Innenminister Otto Schily. Schäuble bekam den Titel Stasi 2.0 und der jetzige Innenminister Friedrich ist der Erfinder des „Supergrundrechts“ Sicherheit. Und niemand nimmt Kenntnis von den Geschehnissen, welche die von diesen MInistern eingeleiteten Maßnahmen nach sich zogen und ziehen.

Beispielsweise ist am 01.07.2013 das Bestandsdatenauskunftsgesetz in Kraft getreten, mit dem Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten weitreichender Zugriff auf Nutzerdaten bei Internet- und Telefonanbietern erlaubt wird. Durch § 113 des Telekommunikationsgesetzes wird damit die nahezu hürdenlose Identifizierung von Internetnutzern sowie die Herausgabe der PIN von Handys und Smartphones und weiterer Passwörter zu Internet- oder EMaildiensten ermöglicht. Geheimdienste und BKA dürfen ohne konkreten Verdacht auf Nutzerdaten von Handy- und Internetanbietern zugreifen, Internetnutzer schon beim Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit von der Polizei identifiziert werden. Es sollte vielleicht erwähnt werden, dass damit auch auf Passwörter von Internetdiensten wie Skype oder Facetime zugegriffen werden kann. Ermöglicht wurde dies durch eine Zustimmung des Bundesrates am 3. Mai 2013. Nicht zu vergessen, dass der erste Entwurf dieses Gesetzes unter rot – grün entwickelt und vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Die jetzige Fassung wurde nun mit Zustimmung der SPD durch den Bundesrat gebracht.

Wenn also ein Peer Steinbrück heute sagt, dass die SPD mit dem Überwachungsapparat in der BRD nichts zu tun hat, ist das eine Lüge, unabhängig davon, ob es sich um die Schnittstellen der NSA zum BND oder den Machenschaften des SPD-Vertreters Otto Schily handelt. Und die Wertung im Spiegel, dass Pofallas behauptet, es gäbe in Deutschland keine millionenfache Grundrechtsverletzung, ist damit sogar richtig. Die gesetzlichen Grundlagen zum Eingriff in die Privatspähre der Bürger der BRD wurden weitestgehend von seiner Fraktion geschaffen. BKA-Gesetz, Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Wohnraumüberwachung, Bestandsdatenauskunftsgesetz … alles Themen, die Herrn Pofalla und auch Innenminister Friedrich wohlbekannt sind.

Ein weiser, älterer Herr, der hier auch gelegentlich Beiträge verfasst, meinte neulich zu mir, man müsse ein schlechter Mensch sein, um Minister zu werden. Trotz Anbetracht der Menschenverachtung, die Leute wie Pofalla und Friedrich ausstrahlen, hatte ich dagegen gehalten, weil es da immer noch eine Ministerin gibt, die so etwas wie Rückgrat hat. Ausnahmen bestätigen die Regel, und damit siegt die Weisheit. Etwas, was ich auch meinem Großvater zugeschrieben hatte, als er noch lebte. Ich frage mich bis heute, wie er es bei all seinem Wissen geschafft hat, seinen Optimismus bis ins hohe Alter zu bewahren, nach vorne zu schauen und neugierig auf den nächsten Tag zu sein, etwas Neues zu erfahren und trotz aller schlechten Erfahrungen an das Gute im Menschen zu glauben. Manchmal sprach er von „kleinen Menschen“, und damit meinte er nicht die Körpergröße. Aber auch für solche Menschen hatte er Verständnis. Vielleicht war es einfach nur das Vertrauen in das Schwein, welches das geringere Übel darstellt. Ich glaube, man muss 99 sein, um daran festhalten zu können …, oder Adenauer zitieren, der sagte: „Nehmen Sie die Menschen wie sie sind, es gibt keine anderen.“

4 Gedanken zu „Der Stall ist immer derselbe“

  1. Hallo Herr Höhne,
    die Regierung würde nicht von „Verbiegen“ reden, sondern die einzelnen Verfahren Ausgestaltung nennen. Es werden ja nicht die Artikel des GG verändert, sondern durch spezialgesetzliche Regelungen „gestaltet“. In welche Richtung das geht, ist Sache des Gesetzgebers, des Parlamentes, also der gewählten Volksvertreter. Diejenigen, die Volksvertreter wählen, welche das Grundgesetz mit Füßen treten, sind also verantwortlich. Man kann dem Wähler aber nicht den Vorwurf machen, dass er nicht den Sachverstand hat, eine Gesetzesentwicklung so zu verstehen, wie von den Machern beabsichtigt ist. Und diese Art von Vorgehensweise habe ich in obigem Beitrag Lüge, Volksverdummung und Arroganz genannt.
    Jedes Volk bekommt die Regierung, die es verdient. Wenn die Mehrheit sich nicht gegen diese – von Ihnen „Verbiegung des Grundgesetzes“ genannten – Machenschaften wehrt, dann ist es Teil des Demokratieprinzips, dass diejenigen, die zu diesen „Machterhaltungsmaßnahmen“ der poltisch Verantwortlichen etwas zu sagen haben, das akzeptieren zu müssen. Dies schließt aber nicht aus, dass man die Mehrheit über Motive und Wirkungen der Ausgestaltung informiert, um so vielleicht eines schönen Tages eine positive Veränderung herbei zu führen. Ich sage nicht, dass das eine Aufgabe dieses Blogs ist, aber Datenschutz ist ein Element des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Wenn Andersdenkende, also eine Minderheit, durch Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte, Ausspähung von Daten und Sicherheitsgesetzen „eingeschüchtert“ werden und sich infolge dessen mit Meinungen zurückzuhalten, dann sehe ich die Demokratie gefährdet. Ist es die Mehrheit, die will, dass der politische Mainstream von wenigen ausgestaltet und durch Exekutivorgane umgesetzt wird, dann spielt das Grundgesetz ohnehin keine Rolle mehr, egal von wie viel Freiheitsrechten darin die Rede ist.
    Manchmal könnte man den Eindruck habe, dass dem Wähler, dem Verbraucher oder auch dem Normalbürger die politische Landschaft weniger wichtig ist, als der Pizzakarton, die Dose Bier und die Talkshow im Fernsehen. Aber die Dinge so zu sehen, ist auch nicht besser als die Arroganz der gewählten Volksvertreter.
    Irgendwer hat mal gesagt, dass sich der Bundestag zur Hälfte aus Juristen und zur anderen Hälfte aus Lehrern zusammensetzt. Die einen können es, die anderen wissen es besser. Aber allen gleich scheint eine gewisse Überheblichkeit gegenüber denen vorzuherrschen, die alle 4 Jahre ihr Kreuzchen setzen dürfen. Und daran muss man arbeiten.
    Ja, das Grundgesetz wurde geschaffen, um die Bürger vor dem Staat zu schützen. Wenn die Bürger ihren Volksvertretern aber die Macht geben, dass der Staat sich gesetzlich legitimiert gegen seine Bürger wendet, z.B. indem jeder zunächst als verdächtiger Terrorist klassifiziert ist, bis seine Unschuld bewiesen wurde, dann ist eines der Motive des GG im Laufe der Jahre untergegangen und es ist an der Zeit, über diese Veränderungen nachzudenken, sie zu akzeptieren oder sich als Wähler dagegen zu stellen. Wer das nicht macht, sollte sich nicht beschweren, wenn er / sie eines Tages aufwacht und feststellen muss, dass Freiheitsrechte nur noch als Floskel existieren.

  2. Hallo Herr Höhne,
    Ihre Frage ist sicherlich rhetorisch. Ich greife das aber gerne auf, um die Positionen aus der Perspektive eines Nichtjuristen nochmals hervorzuheben.
    Eigentlich ist das Grundgesetz für Nichtjuristen geschrieben, da es schlichtweg um die Mehrheit der Bevölkerung geht. Es hat aber sicher einen Grund, dass die Einschränkungen der Bürgerrechte mit Bezeichnungen versehen werden, die erst einmal keinerlei Rückschluss auf den tatsächlichen Inhalt zulassen. Die „Schweine“ haben gelernt. Mit „Volkszählung“ kann man noch etwas anfangen, aber mit „Vorratsdatenspeicherung“ oder „Bestandsdatenauskunft“ wurden Euphemismen geschaffen, mit denen m.E. die Öffentlichkeit bewusst über die Tatsache getäuscht werden soll, dass es hier um Kontrollfunktionen geht. Würde es „Telefon- und Internetüberwachungsgesetz“ heißen, wären die Widerstände sicherlich größer. Das „Luftsicherheitsgesetz“, das ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, ist in diesem Zusammenhang sicherlich auch von Interesse. Wie viele Bürger der Republik wissen, dass mit diesem Gesetz eine Grundlage geschaffen werden sollte, die es der Luftwaffe erlauben würde, eine zivile Verkehrsmaschine abzuschießen, wenn von der Maschine eine terroristische Gefahr ausgehen sollte?
    Der Einzelne hätte damit womöglich kein Problem, man sieht ja nicht, was hinter einem ist, wenn man als Passagier unterwegs ist. Was aber wäre, wenn das Luftsicherheitsgesetz „Verkehrsflugabschusserlaubnisgesetz“ genannt würde und mit dem Gesetzesentwurf die Voraussetzung geschaffen werden sollte, dass der Staat sich das Recht nimmt, Zivilisten zu töten, um andere zu schützen? Die moderne Politik stellt vermutlich auf ein Motto ab, das da heißt: Masse zählt, das Individuum nicht. Individuen sind ja auch unbequem und als Wähler höchst unbeliebt….

    • Sehr geehrter Herr Erner,
      dass man versucht, durch gefällige Begrifflichkeiten etwas zu verharmlosen oder so leichter ‚zu verkaufen‘, ist ja nicht neu. Aber wie Elekriker den Unterschied zwischen Wirk- und Scheinleistung erkennen – auch wenn er hübsch verpackt wird – sollten Juristen erkennen, wann und wie das Grundgesetz ausgehöhlt wird und sie sollten natürlich dagegen angehen.

      Meine Frage, wer die Gesetzgeber legitimiert, das Grundgesetz zu verbiegen sehe ich nicht beantwortet. Für mich ist das Grundgesetz der Handlungsrahmen oder sagen wir die Grenze, die von keinem anderen Gesetz überschritten werden darf – auch nicht scheibchenweise.

      Im Übrigen möchte ich anregen, dass Juristen generell ihr ‚Produkt‘ verbessern. Den Gesetzen und juristischen Verfahren fehlt nämlich der Gedanke der Ergonomie. Jedermann ist bei seinen Aktivitäten in einem Rahmen von Gesetzen eingebettet, den man heutzutage – gerade als Geschäftsmann – kaum noch überblickt. Verträge mit zig Seiten Kleingedrucktem in Leierschwanzsatzform sind schlicht unergonomisch. Jeder ist gezwungen Verträge zu ‚bedienen‘. Dabei sind Bedienung und Bedienungsanleitung in den meisten Fällen mehr als schlecht. Auch wenn in erster Linie die Regierung die Gesetze erarbeitet, so sind doch Juristen mindestens moralisch in der Plicht, das zu prüfen.

      Heutzutage ist komplexe Leistung und Technik in einem Smartphone oder in einem Supersportwagen so ergonomisch verpackt, dass man diese ohne Spezialausbildung bedienen und leicht nutzen kann. Die Gefahren sind einschätzbar. Das ist bei den meisten Verträgen und der Beachtung von Gesetzen nicht der Fall. Ich erinnere an das Widerrufserklärungs-debakel im Fernabsatzgesetz. Nicht einmal das Wirtschaftsministerium war in der Lage, ein Beispiel herauszugeben, das vor den Gerichten bestand hatte und was Internetunternehmer vor Abmahnungen schützen konnte.

      Ein Trauerspiel für Gesetzgeber aber auch für den Berufsstand der Juristen. Die Algebra wird von Mathematikern dazu benutzt, die Einflussgrößen zusammenzufassen, das Unnötige herauszukürzen und dann eine handhabbare besser verständliche Formel zu erzeugen. Solche Vorgänge sind in der gesamten Juristerei stark verbesserungsbedürftig. Ein Fach Rechtsergonomie an den juristischen Fakultäten der Hochschulen wäre sehr zu begrüßen.

      Ach ja und woher kommt nun die Legitimation, die der Regierung erlaubt, das Grundgesetz zu verbiegen?

      Ihr
      Bernd Hoehne

  3. Das Grundgesetz ist doch eigentlich das Gesetz, welches die Bürger vor ihrer Regierung schützen soll. Wie kann es da angehen, dass das Grundgesetz von anderen Gesetzen – also von Politikern, gegen die es uns schützen soll – eingeschränkt wird?

    Sicher outet mich die Frage schon als Nichtjuristen. Interessieren würde mich eine Antwort darauf trotzdem.

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