Die schwarze Liste

Ein Rechtsschutzversicherter, der bei 2 Fällen innerhalb von 12 Monaten oder bei 3 Fällen innerhalb von 36 Monaten seine Versicherung in Anspruch genommen hat, gilt nicht nur in Versicherungskreisen als Klagehansel und muss bislang mit einer Kündigung seines Vertrages rechnen. Möglich wird dies durch eine Datei namens Uniwagnis, oder auch „Hinweis- und Informationssystem“, kurz HIS. Diese vom „Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft“ (GdV) betriebene schwarze Liste existiert seit 1993 und beinhaltet mittlerweile mehr als 10 Mio Datensätze von Versicherungskunden. Versicherungen, die an das System angeschlossen sind, stellen Informationen über das Schadensrisiko von Kunden und Antragstellern ein und begründen dies damit, dass HIS dazu beitragen soll, Versicherungsbetrug zu bekämpfen. Doch die Aufnahme in die Datei kann für Betroffene existenzbedrohend sein.

Da die Betroffenen von den Einträgen nichts wissen und diese nicht kontrollieren können, können auch falsche oder fragwürdige Informationen Grundlage von Ablehnungen sein. So ist bspw. ein Fall bekannt geworden, bei dem eine Betroffene eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollte. Beim Bund der Versicherten riet man ihr ab, überhaupt einen Antrag zu stellen, da sie sich aufgrund des Todes Ihres Vaters einer Gesprächstherapie unterzogen hatte und sie deshalb als krank eingestuft wurde. Begründet liegt dies darin, dass bei jedem neuen Antrag für eine Versicherung geprüft wird, ob der Kunde einen Eintrag in der schwarzen Liste hat oder ein erhöhtes Risiko darstellt und deshalb in die Liste aufgenommen wird. Auf Basis dieser Information entscheiden die Versicherer, ob sie dem Betreffenden überhaupt eine Police anbieten. Oder ob sie dafür höhere Prämien fordern. Heißt im Klartext: Im Ernstfall bekommt man keine Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsabsicherung oder bezahlt möglicherweise deutlich mehr als andere Versicherungsnehmer.

Diese Praxis wurde aus dem Kreis der Aufsichtsbehörden dahingehend kritisiert, dass die Versicherungswirtschaft ohne ausreichende Rechtsgrundlage und ohne das Wissen der Betroffenen Informationen über Millionen von Verbrauchern sammelt. 90 Prozent der Betroffenen würden nichts über die Warndatei wissen und aus allen Wolken fallen, wenn es negative Konsequenzen gibt und es zu einer Ablehnung kommt. Das Verfahren sei letztlich illegal, denn es würde ein Übermaß an Daten übermittelt, es bestünde keine ausreichende Transparenz, und auch die gesetzlichen Regelungen reichten nicht aus.

Doch es regt sich Widerstand. Aufgrund einer Initiative der Datenschutzbeauftragten aus Nordrhein-Westfalen, Bettina Sokol, sollen die Versicherer nur noch begrenzt Zugriff auf die gespeicherten Daten haben und die Abfragen einheitlich geregelt werden. Daneben soll die im Versicherungsantrag notwendige Einwilligungserklärung transparenter gestaltet werden. Die Personen, bei denen ein Eintrag in die schwarze Liste erfolgt, sollen benachrichtigt werden, auch darüber, dass das System zur Risikoüberprüfung und der Abwehr von Versicherungsbetrug dient.

Ab dem 1. April können sich alle Versicherten beim GdV erkundigen, ob sie im HIS gemeldet sind. Und so erfahren Sie, ob Sie auf der „schwarzen Liste“ stehen: Der Versicherte muss beim GdV einen schriftlichen Antrag stellen und diesen an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Hinweis- und Informationssystem, Wilhelmstraße 43/43 G, 10117 Berlin, schicken. Das entsprechende Formular kann unter hier heruntergeladen werden. Dem Schreiben muss der Kunde eine Kopie (Vor- und Rückseite) seines Personalausweises beifügen. Wer Fragen zum Prozedere hat, kann sich beim GdV kostenlos unter 0800/3399399 informieren.

1 Gedanke zu „Die schwarze Liste“

  1. Hallo Michael,
    das ist ja nicht die einzige Liste, hier z. B. mit der Begründung der Verhinderung von Versicherungsbetrug. Kfz-Händler führen Listen, in denen das Erschleichen von Garantieleistungen durch Kunden protokolliert wird. Im Personenbeförderungswesen werden Listen von Beschwerden detailliert geführt in denen Beschwerden mit einem Gutschein über Entschuldigungsleistungen abgegolten wurden. Das ist ein endloses Kapitel, dem man nur mit Aufklärung entgegnen kann. Ursächlich für diesen Zustand ist meiner Meinung nach die Tatsache, dass, ich drücke mich mal vorsichtig aus, diese „Schwindler“ auf beiden Seiten zu suchen und zu finden sind und es somit ein zutiefst gesellschaftliches Problem zu sein scheint. Wären beide Seiten ehrlich, gäbe es keinen Grund solche Listen zu führen.

    Herzliche Grüße
    Robert

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