Die schwarze Liste

Ein Rechtsschutzversicherter, der bei 2 Fällen innerhalb von 12 Monaten oder bei 3 Fällen innerhalb von 36 Monaten seine Versicherung in Anspruch genommen hat, gilt nicht nur in Versicherungskreisen als Klagehansel und muss bislang mit einer Kündigung seines Vertrages rechnen. Möglich wird dies durch eine Datei namens Uniwagnis, oder auch „Hinweis- und Informationssystem“, kurz HIS. Diese vom „Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft“ (GdV) betriebene schwarze Liste existiert seit 1993 und beinhaltet mittlerweile mehr als 10 Mio Datensätze von Versicherungskunden. Versicherungen, die an das System angeschlossen sind, stellen Informationen über das Schadensrisiko von Kunden und Antragstellern ein und begründen dies damit, dass HIS dazu beitragen soll, Versicherungsbetrug zu bekämpfen. Doch die Aufnahme in die Datei kann für Betroffene existenzbedrohend sein.

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