Wer surfen kann, kann auch arbeiten

Bei Facebook soll es laut einem Bericht der Schweizer 20 Min AG bis vor kurzem ein Mitglied namens Hannelore Müller gegeben haben. Eine ehemalige Mitarbeiterin der Schweizer Versicherungsgesellschaft Nationale Suisse hätte neben weiteren Mitarbeitern der Versicherung von Frau Müller eine Freundschaftsanfrage erhalten und Frau Müller sei bei Facebook verschwunden, nachdem besagte Mitarbeiterin von der Versicherung gekündigt wurde. Die Kündigung begründete die Nationale Suisse damit, dass die Mitarbeiterin an einem Tag, an dem sie wegen Migräne krankgeschrieben gewesen sei, bei Facebook gesurft hätte. Weiter hätte es seitens der Versicherung geheißen: „Wer surfen kann, kann auch arbeiten“.

Es mag verwundern, woher die Versicherung weiß, warum Mitarbeiter krankgeschrieben sind, und wie die Kündigung mit dem digitalen Ableben von Frau Müller zusammen hängt. Die Geschichte wird laut 20 Min von der Versicherung dementiert und damit könnte das Ganze auch in den Bereich des Racheaktes fallen, weil hier eine Kündigung ausgesprochen wurde.

Datenschutzthemen scheinen auch in der Schweiz an diesbezüglichem Interesse zu gewinnen. Nicht auszuschließen ist aber auch, dass die Dame mit der Migräne tatsächlich ihren gegenwärtigen Zustand bei Facebook veröffentlicht haben könnte: „Bin krankgeschrieben und liege mit Migräne im Bett.“ Wenn das ein Mitarbeiter liest, der sich mit Mehrarbeiten herumschlagen muss, weil die Kollegin krank ist …

In der Schweiz hat das Thema Soziale Netze am Arbeitsplatz bereits an anderer Stelle Aufmerksamkeit geweckt. 20 Min hat Anfang des Monats darüber berichtet, dass verschiedene Unternehme ihren Mitarbeitern die Facebook-Nutzung am Arbeitsplatz untersagt haben. Als Begründung wird angeführt, dass Betrüger die auf solchen Seiten hinterlegten Informationen leicht für Phishing-Attacken nutzen könnten, die IT-Sicherheit gefährdet sei oder auch die Befürchtung bestünde, die Mitarbeiter könnten zu viel von sich preisgeben. Letzteres erinnert mich an einen Berufsanfänger, der von einem Personalchef mit Facebook-Daten des Bewerbers konfrontiert wurde. Unter anderem ging es um ein Foto, dass den Bewerber morgens um fünf betrunken auf einem Balkongeländer zeigte. Das Foto war von dem Bewerber selbst mit den Worten kommentiert worden: Der Filmriss war länger als die Party…

Aber das dürfte unkritisch sein, denn: Wer saufen kann, kann auch arbeiten! Oder?