Der Fall Mehdorn(s)

Bislang ist mir kein Fall bekannt, bei dem innerbetriebliche Datenschutzverstöße zu personellen Konsequenzen geführt haben, außer, dass dem internen DSB zu verstehen gegeben wurde, dass er sich als DSB „nicht zu weit aus dem Fenster lehnen solle, schließlich habe er auch noch andere Aufgaben, als darauf hinzuwirken, dass die Datenschutzgesetze eingehalten werden.“ Das hat sich nun geändert. Bahnchef Hartmut Mehdorn tritt zurück und ist damit der erste Vorstandsvertreter, dem die Missachtung von Datenschutzbestimmungen zum Verhängnis wird. Achsbrüche, ein geplatzter Börsengang, öffentliche Diskussionen um Lokführerbezüge, Fahrpreiserhöhungen, „Bedienzuschläge“, angetrunkene Lokführer und unfähige Techniker haben ihm, der „sich selbst nicht vorzuwerfen hat“ nichts anhaben können. Und nun das.

Mehdorn tritt zurück, weil alle drei Bahngewerkschaften und zahlreiche Politiker seine Abberufung verlangt hatten. Sein Unterhaltungswert wird uns sicher fehlen, auch wenn die Gutsherrenart, in der er in der Diskussion um die Datenaffäre der Bahn seine Auffassung von den Sachständen vertreten hatte, von den eigentlichen Problemen abgelenkt hat. Es wäre wünschenswert gewesen, dass Mehdorn die Verhältnismäßigkeit bei der Mitarbeiterüberwachung gewahrt hätte. So wird nun gesagt werden, dass der Schuldige seinen Hut genommen hat und damit alles wieder gut ist. Aber ist das wirklich so?

1 Gedanke zu „Der Fall Mehdorn(s)“

  1. Jetzt hat man einen Schuldigen, dem man alle Verstöße in die Schuhe schieben kann. Alle, die bei den Schnüffeleien mit geholfen haben, sind jetzt nicht mehr im Fokus. Mehdorn wird aber auf die Füße fallen. Ein Schuldiger wird immer gebraucht. Der einzige krisenfeste Beruf!

    Gruß aus Hamburch

    Matten

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